1. Welche Personen sind über Ihre Karte versichert?
Die folgenden Personen gelten als Versicherte, unabhängig davon, ob sie gemeinsam oder getrennt reisen und unabhängig vom Einsatz des Verkehrsmittels:
• Der Karteninhaber der ALL-VISA Kreditkarte, sein(e)/ihr(e) Ehegatte/in, sein(e)/ihr(e) Lebenspartner/in im Sinne des LPartG (2) oder sein(e)/ihr(e) Lebensgefährte/in, der/die unter demselben Dach lebt und dies nachweisen kann.
• Ihre unverheirateten Kinder unter 25 Jahren und gegebenenfalls ihre ungeborenen Kinder während der Laufzeit der Versicherung.
• Ihre adoptierten unverheirateten Kinder unter 25 Jahren ab dem Tag der Eintragung des Adoptionsurteils in das Geburtsregister des zuständigen Standesamtes.
• Kinder des ALL-VISA Karteninhabers oder seines(r)/ihres(r) Ehegatten/in, Lebenspartners/in oder Lebensgefährten/in (2), unverheiratet und unter 25 Jahre alt.
• Eltern und Kinder, die Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit einem Behinderungsgrad von mindestens 80 % (§ 2 SGB IX) sind und mit dem ALL-VISA Karteninhaber in häuslicher Gemeinschaft leben, im Sinne des § 33b Abs. 6 des Einkommensteuergesetzes und:
> finanziell abhängig, oder
> die vom ALL-VISA Karteninhaber, seinem(r)/ihre(m) Ehegatten/in, Lebenspartner/in oder Lebensgefährten/in Unterhaltszahlungen erhalten, so dass sie bei ihrer Einkommensteuerveranlagung einen Abzug geltend machen können.
Folgende Personen gelten ebenfalls als versichert, wenn sie sich ausschließlich für die Dauer der Reise bei ihren Großeltern, die ALL-VISA Karteninhaber sind, aufhalten, unabhängig von der Art der Beförderung: Enkelkinder, unverheiratet unter 25 Jahren.
2. Welches sind die wichtigsten Ausschlüsse der in Ihrer ALL-VISA Kreditkarte enthaltenen Versicherung ?
Allgemein gültige Ausschlüsse für alle Leistungen:
- vorsätzliches Fehlverhalten des Versicherten,
- Fehlen jeglichen Risikos bzw. eines ungewissen Ereignisses,
- Ereignisse, die im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft stehen und deren Risiko vor Reisebeginn bereits bekannt war,
- versuchter oder tatsächlicher Selbstmord des Versicherten,
- Teilnahme des Versicherten an körperlichen Auseinandersetzungen, Straftaten, Wetten, Aufständen, Unruhen oder Aufruhr, es sei denn, er handelt in Notwehr oder hilft einer Person, die sich in Gefahr befindet, oder übt seine berufliche Tätigkeit aus;
- Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnlichen Ereignisse und deren Folgen.
3. Unter welchen Bedingungen können Sie die Versicherungsleistungen Ihrer Karte in Anspruch nehmen?
Um diese Leistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Die betreffende Person muss als Versicherter im Sinne der in den allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführten Definition gelten
- Die gesamte Reise muss mit der ALL-VISA Kreditkarte bezahlt worden sein
Bitte beachten Sie:
- Die Reiserücktrittsleistung gilt vor Antritt der Reise
- Die Leistung vorzeitiger Reiseabbruch gilt max. 90 Tage nach dem Beginn der versicherten Reise (Abreise vom Wohnort)
- Als « versicherte Reise » gilt jegliche Reise mit einer Distanz über mind. 100km zum Wohnsitz oder zur gewöhnlichen Arbeitsstelle des Versicherten
4. Bin ich durch meine Krankenkasse versichert, wenn ich in Europa, einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union/dem europäischen Wirtschaftsraum (EU/EEE) oder in die Schweiz verreise?
Beantragen Sie vor Ihrer Abreise die Europäische Krankenversicherungskarte. Damit können Sie belegen, dass Sie versichert sind und Ihre Ansprüche für medizinische Leistungen entsprechend der im Reiseland gültigen Bedingungen und Vorgaben geltend machen.